Zum Inhalt springen
PelunexMicrosoft 365 Sicherheit
Menü

Was muss vor der Einführung von Microsoft 365 Copilot geklärt sein?

Sieben Punkte, die vor dem Copilot-Start geklärt sein sollten: Berechtigungen, Freigabelinks, sensible Inhalte, gestufter Rollout, Lizenzen und Mitbestimmung.

· 11 Min. Lesezeit · Fachlich geprüft:

Viele Geschäftsführer erleben die Einführung von Microsoft 365 Copilot zunächst als Einkaufsvorgang: Lizenzen buchen, zuweisen, fertig. Technisch stimmt das. Praktisch ist es der Moment, in dem über Jahre gewachsene Berechtigungen zum ersten Mal wirklich sichtbar werden. Copilot arbeitet auf den Daten im eigenen Microsoft-365-Mandanten. Es beantwortet Fragen in Sekunden, für die früher jemand hätte wissen müssen, wo er suchen soll.

Die kurze Antwort

Vor der Einführung von Microsoft 365 Copilot sollten sieben Dinge geklärt sein: der tatsächliche Stand der Zugriffsberechtigungen, die im Umlauf befindlichen Freigabelinks, die Kennzeichnung sensibler Inhalte, ein gestufter Rollout mit Pilotgruppe, die Lizenzfrage einschließlich der bereits kostenfrei aktiven Copilot-Chat-Funktion, die Protokollierung der Nutzung sowie Mitbestimmung und Datenschutzdokumentation. Copilot zeigt niemandem Inhalte, auf die er nicht ohnehin Zugriff hat. Vorhandene Fehlberechtigungen macht es aber innerhalb von Sekunden auffindbar. Die Vorbereitung ist deshalb keine Nebensache, sondern Aufräumarbeit an gewachsenen Ablagestrukturen.

Warum Copilot alte Berechtigungsfehler sichtbar macht

Microsoft formuliert es selbst nüchtern: Copilot gibt organisatorische Daten nur an Nutzer aus, die mindestens Leserechte darauf haben. Das ist die gute Nachricht und zugleich der Kern des Problems. In den meisten Unternehmen mit 10 bis 75 Mitarbeitenden ist über Jahre eine Ablage entstanden, in der einzelne Ordner „für alle” geöffnet wurden, Freigabelinks im Umlauf sind und niemand mehr genau sagen kann, wer eigentlich Zugriff auf die Personalablage hat.

Solange Suche mühsam war, blieb das folgenlos. Ein Assistenzsystem, das auf die Frage „Was verdienen die Kollegen in der Buchhaltung?” eine hilfreiche Antwort formuliert, ändert diese Lage. Nicht, weil es Berechtigungen umgeht, sondern weil es keine mehr braucht, die es nicht schon hat.

Die Checkliste: sieben Punkte vor der ersten Lizenz

1. Wer darf heute was sehen, und stimmt das noch?

Bevor irgendetwas eingeführt wird, braucht es eine Bestandsaufnahme. Microsoft stellt dafür im SharePoint Admin Center Berichte zur Datenzugriffssteuerung bereit, unter anderem eine Auswertung der Berechtigungsstruktur über alle Websites hinweg und eine Übersicht, auf welche Websites eine bestimmte Person zugreifen kann. Ergänzend gibt es eine geführte Bewertung, die Websites nach Handlungsbedarf einordnet und die Microsoft empfiehlt, alle 30 Tage zu wiederholen.

Die entscheidende Frage lautet nicht „Ist das technisch korrekt konfiguriert?”, sondern „Würde ich diese Zugriffsliste einem Wirtschaftsprüfer zeigen?“

Wie großzügig SharePoint freigibt, hängt stark davon ab, wann und wie der Mandant eingerichtet wurde. Bei neueren Mandanten ist die externe Freigabe auf Gäste beschränkt und der Standard-Freigabelink organisationsintern; in älteren, über Jahre gewachsenen Umgebungen stehen häufig noch weitreichendere Werte. Prüfen Sie deshalb den Ist-Stand statt der Annahme. Zwei Auswertungen sind hier besonders aufschlussreich. Der Bericht zu Inhalten, die mit „Jeder außer externen Benutzern” geteilt wurden, betrifft faktisch die gesamte Organisation. Dazu kommen die Berichte zu erstellten Freigabelinks der letzten 28 Tage. Klären Sie außerdem, ob anonyme Links („Jeder mit dem Link”) überhaupt zulässig sein sollen und ob Links ablaufen.

3. Sind sensible Inhalte gekennzeichnet?

Hier liegt der wirksamste Hebel. Vertraulichkeitsbezeichnungen aus Microsoft Purview steuern nicht nur die Anzeige, sondern das Verhalten von Copilot. Konkret: Bei verschlüsselten Inhalten prüft Copilot das Nutzungsrecht EXTRACT (in der Oberfläche „Kopieren und Inhalt extrahieren”). Fehlt es, fasst Copilot den Inhalt nicht zusammen, sondern verweist nur mit einem Link darauf. Inhalte mit doppelter Schlüsselverschlüsselung sind für Copilot gar nicht zugänglich.

Zwei Fallstricke sind wichtig. Erstens vererbt sich eine Bezeichnung, die auf einen Container angewendet wurde, nicht auf die darin liegenden Dateien. Container meint hier ein Team, eine SharePoint-Website oder eine Microsoft-365-Gruppe. Eine als „vertraulich” markierte Website schützt ihre Inhalte also nicht automatisch. Zweitens gibt Copilot die Bezeichnung der Quelle an neu erzeugte Inhalte weiter. Dabei ersetzt es nur nachrangige Bezeichnungen. Eine höher eingestufte Kennzeichnung bleibt erhalten.

4. Wie sieht der gestufte Rollout aus?

Microsoft empfiehlt drei Phasen: Pilot mit einer kleinen Gruppe, anschließende Ausweitung, danach laufender Betrieb mit Auswertung. Für die Übergangszeit gibt es ein Werkzeug, das speziell für diesen Zweck gebaut wurde: Mit „Restricted Content Discovery” lassen sich einzelne SharePoint-Websites von der organisationsweiten Suche und von Copilot ausnehmen, während die Berechtigungen geprüft werden. Die Berechtigungen selbst ändern sich dabei nicht. Wer Zugriff hat, behält ihn. Microsoft bezeichnet das ausdrücklich als vorübergehende Maßnahme und warnt vor übermäßigem Einsatz, weil sonst die Antwortqualität leidet. Planen Sie Zeit ein: Bei Websites mit mehr als 500.000 Elementen kann die Umstellung nach Microsofts Angaben über eine Woche dauern.

5. Welche Lizenz brauchen Sie, und was ist schon aktiv?

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es zwei Wege. Beim ersten ist Copilot Bestandteil des Plans. „Microsoft 365 Business Standard with Copilot” und „Microsoft 365 Business Premium with Copilot” sind seither dauerhafte Pläne für bis zu 300 Arbeitsplätze. Beim zweiten buchen Sie Copilot als Zusatzlizenz zu einem bestehenden Plan, entweder „Microsoft 365 Copilot Business” für die Business-Pläne oder „Microsoft 365 Copilot” mit einer breiteren Liste zulässiger Grundlizenzen. Bestandskunden wechseln in der Regel erst zur Verlängerung in die neue Paketierung. Lassen Sie sich vor der Verlängerung ausrechnen, welcher Weg für Ihre Platzzahl günstiger ist, und prüfen Sie die technischen Einschränkungen, die im Mittelstand regelmäßig übersehen werden:

  • Copilot funktioniert nur mit dem primären Postfach in Exchange Online. Archiv-, Gruppen-, freigegebene und Stellvertreterpostfächer werden nicht unterstützt.
  • Bei gerätebasierter Lizenzierung von Microsoft 365 Apps for Enterprise steht Copilot nicht zur Verfügung.
  • Der halbjährliche Updatekanal wird nicht unterstützt.
  • Gästen und Nutzern aus anderen Mandanten lassen sich keine Copilot-Lizenzen zuweisen.

Wichtig für die Erwartungshaltung: Der webgestützte Copilot Chat ist bereits ohne Zusatzkosten in Business Basic, Business Standard, Business Premium sowie E3 und E5 enthalten und für die meisten berechtigten Nutzer standardmäßig angeheftet. Fast alle deutschen Unternehmen haben ihren Hauptsitz im EWR oder in der Schweiz. Für solche Mandanten steuert die Einstellung „Copilot Chat in Microsoft-365-Apps anheften” die Microsoft-365-Copilot-App bereits seit dem 25. Juli 2025 nicht mehr; seit dem 28. Januar 2026 gilt das weltweit. Chat ist in der Navigation dieser App also sichtbar, unabhängig von der Anheftungseinstellung. Wer die Nutzung wirklich unterbinden will, muss den Zugriff auf die Copilot-App über die integrierten Apps im Microsoft 365 Admin Center steuern. Die Frage „Führen wir KI ein?” ist damit in vielen Häusern längst beantwortet. Offen ist nur, ob sie auch auf Firmendaten zugreifen darf.

Ein Punkt zugunsten des Budgets: SharePoint Advanced Management, also die oben genannten Berichte und Steuerungen, ist laut Microsoft in der Microsoft-365-Copilot-Lizenz enthalten. Purview-Funktionen können dagegen eine eigene Lizenzierung erfordern.

6. Ist die Nutzung protokolliert und nachweisbar?

Aktivieren Sie die einheitliche Überwachungsprotokollierung und legen Sie Aufbewahrungsfristen fest. Beachten Sie dabei eine Feinheit: Das Überwachungsprotokoll erfasst die Suchaktivität von Copilot, nicht aber Eingabe und Antwort im Wortlaut. Diese lassen sich über eDiscovery oder über den Aktivitäts-Explorer der Datensicherheits-Statusverwaltung für KI abrufen. Klären Sie außerdem, welche Agenten im Mandanten zugelassen sein sollen. Administratoren können im Microsoft 365 Admin Center einsehen, welche Berechtigungen und Datenzugriffe ein Agent verlangt, und die Freigabe steuern.

7. Sind Mitbestimmung und Datenschutz geklärt?

Wo ein Betriebsrat besteht, greift regelmäßig § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Wichtig ist die gefestigte Auslegung durch das Bundesarbeitsgericht: Es kommt nicht darauf an, ob eine technische Einrichtung zur Überwachung eingesetzt werden soll. Es genügt, dass sie dazu objektiv geeignet ist. Da Copilot-Interaktionen protokolliert und personenbezogen auswertbar sind, ist diese Schwelle in aller Regel erreicht. Das Thema gehört deshalb früh und aktiv auf den Tisch, nicht nach dem Rollout.

Für die Datenschutzdokumentation hilfreich: Microsoft erklärt, dass Eingaben, Antworten und über Microsoft Graph abgerufene Daten nicht zum Training der zugrundeliegenden Sprachmodelle verwendet werden, und ordnet Copilot dem EU-Datengrenzbereich zu. Zwei Punkte gehören in dieselbe Akte: Von Anthropic als Unterauftragsverarbeiter bereitgestellte Modelle sind laut Microsoft derzeit vom EU-Datengrenzbereich ausgenommen; für Mandanten innerhalb des EU-Datengrenzbereichs sind sie deshalb standardmäßig deaktiviert und müssten aktiv zugeschaltet werden. Websuchanfragen werden an den Bing-Suchdienst gesendet und lassen sich per Richtlinie unterbinden. Beide Punkte gehören dokumentiert. Halten Sie dabei fest, welcher Zustand im eigenen Mandanten tatsächlich eingestellt ist.

Selbsteinordnung in fünf Minuten

FrageWenn die Antwort unklar ist
Wissen Sie, welche Websites mit der gesamten Organisation geteilt sind?Bericht zu „Jeder außer externen Benutzern” ausführen
Gibt es aktive anonyme Freigabelinks?Freigabelink-Berichte prüfen, Ablaufdatum setzen
Sind Gehalts-, Personal- und Vertragsablagen gekennzeichnet?Vertraulichkeitsbezeichnungen einführen, EXTRACT prüfen
Existiert eine Pilotgruppe mit definiertem Zeitraum?Rollout in drei Phasen planen
Ist die Protokollierung aktiv und die Frist definiert?Überwachungsprotokoll und Aufbewahrung einrichten
Wurde der Betriebsrat eingebunden?Vor dem Rollout klären

Drei verbreitete Missverständnisse

„Copilot lernt aus unseren Daten.” Für kommerzielle Mandanten sagt Microsoft ausdrücklich das Gegenteil. Für private Microsoft-Konten gilt diese Zusage nicht. Die Trennung von Dienst- und Privatkonto ist deshalb ein eigener Punkt.

„Wir schalten es einfach ab, wenn es Probleme gibt.” Der webgestützte Chat ist bereits vorhanden. Abschalten ist möglich, aber ein aktiver administrativer Vorgang über mehrere Oberflächen hinweg.

„Das macht unser IT-Dienstleister nebenbei mit.” Das kann er. Unterschätzt wird meist der Umfang: die Berichte im SharePoint Admin Center auswerten, jede auffällige Website inhaltlich bewerten und für jeden Befund entscheiden, was bleiben darf. Setzen Sie dafür einen eigenen Termin und einen Verantwortlichen an.

Vorbereitung heißt hier vor allem Reihenfolge: Berichte ausführen, Freigabelinks durchsehen, sensible Ablagen kennzeichnen, Pilotgruppe festlegen, dann die erste Lizenz buchen. Wer die Reihenfolge umdreht, räumt dieselben Ordner auf, nur unter Zeitdruck und mit Publikum.

Quellen

  • Microsoft 365 Copilot gibt organisatorische Daten nur an Nutzer aus, die mindestens Leserechte darauf haben; Eingaben, Antworten und über Microsoft Graph abgerufene Daten werden nicht zum Training der Foundation-Sprachmodelle verwendet; für EU-Nutzer gilt der EU-Datengrenzbereich; von Anthropic bereitgestellte Modelle sind davon derzeit ausgenommen und für Mandanten im EU-Datengrenzbereich sowie im Vereinigten Königreich standardmäßig deaktiviert; Websuchanfragen gehen an den Bing-Suchdienst und lassen sich per Richtlinie unterbinden (learn.microsoft.com)
  • Copilot wird nur für primäre Postfächer in Exchange Online unterstützt (nicht Archiv-, Gruppen-, freigegebene oder Stellvertreterpostfächer); bei gerätebasierter Lizenzierung von Microsoft 365 Apps for Enterprise steht Copilot nicht zur Verfügung; Nutzer benötigen Microsoft-Entra-ID-Konten (learn.microsoft.com)
  • Copilot lässt sich als Zusatzlizenz buchen: „Microsoft 365 Copilot Business“ (Business Basic, Business Standard, Business Premium, Apps for Business) und „Microsoft 365 Copilot“ mit breiterer Liste zulässiger Grundlizenzen (learn.microsoft.com)
  • Zum 1. Juli 2026 hat Microsoft „Microsoft 365 Business Standard with Copilot“ und „Microsoft 365 Business Premium with Copilot“ als dauerhafte Pläne für bis zu 300 Arbeitsplätze eingeführt, bei denen Copilot im Plan enthalten ist; parallel ist die Werbekondition für das Add-on „Microsoft 365 Copilot Business“ ausgelaufen (learn.microsoft.com)
  • Empfohlener Rollout in drei Phasen (Pilot, Deploy, Operate); Copilot wird im halbjährlichen Enterprise-Updatekanal nicht unterstützt; Copilot-Lizenzen lassen sich nicht an mandantenübergreifende Nutzer oder Gäste zuweisen; empfohlen werden einheitliche Überwachungsprotokollierung, Aufbewahrungsrichtlinien und die Deaktivierung von „Jeder außer externen Benutzern“ auf Mandantenebene (learn.microsoft.com)
  • Berichte zur Datenzugriffssteuerung im SharePoint Admin Center (Berechtigungs-Basisbericht, Bericht „Jeder außer externen Benutzern“ für die letzten 28 Tage, Freigabelink-Aktivitätsberichte); die geführte Content Management Assessment sollte alle 30 Tage wiederholt werden (learn.microsoft.com)
  • Die externe Freigabe steht bei neu angelegten Mandanten standardmäßig auf „Neue und vorhandene Gäste“, nicht auf „Jeder“; der Standard-Freigabelink neuerer Mandanten ist organisationsintern beziehungsweise auf bestimmte Personen begrenzt, und Links für „Jeder“ laufen standardmäßig ab. Weitreichendere Werte finden sich vor allem in älteren Mandanten (learn.microsoft.com)
  • Restricted Content Discovery nimmt einzelne SharePoint-Websites von organisationsweiter Suche und Copilot aus, ohne Berechtigungen zu ändern; Microsoft bezeichnet es als vorübergehende Steuerung und warnt vor übermäßigem Einsatz; bei Websites mit mehr als 500.000 Elementen kann die Umstellung über eine Woche dauern; Voraussetzung sind eine Copilot-Lizenz und SharePoint Advanced Management (learn.microsoft.com)
  • SharePoint Advanced Management (SAM) ist in der Microsoft-365-Copilot-Lizenz enthalten (learn.microsoft.com)
  • Bei verschlüsselten Inhalten benötigen Nutzer neben VIEW das Nutzungsrecht EXTRACT, damit Copilot die Daten zurückgibt; Purview-DLP kann Copilot am Zusammenfassen gekennzeichneter Inhalte hindern; die aktuelle Version heißt Data Security Posture Management, die Vorgängerversion „DSPM for AI (classic)“ (learn.microsoft.com)
  • Ohne EXTRACT fasst Copilot Inhalte nicht zusammen, verweist aber per Link darauf; Vertraulichkeitsbezeichnungen auf Containern (Teams, SharePoint-Websites, Microsoft-365-Gruppen) werden nicht an die enthaltenen Elemente vererbt; eine vererbte Bezeichnung überschreibt nur nachrangige, nicht höher priorisierte Bezeichnungen; mit doppelter Schlüsselverschlüsselung geschützte Inhalte sind für Copilot nicht zugänglich; das Überwachungsprotokoll erfasst die Suchaktivität, nicht Eingabe und Antwort im Wortlaut. Dafür braucht es eDiscovery oder den Aktivitäts-Explorer (learn.microsoft.com)
  • Copilot Chat ist ohne Zusatzkosten in Microsoft 365 Business Basic, Business Standard, Business Premium sowie E3 und E5 enthalten und für die meisten berechtigten Nutzer standardmäßig angeheftet. Für Mandanten mit Hauptsitz im EWR oder in der Schweiz wirkt die Einstellung „Pin Microsoft 365 Copilot Chat“ seit dem 25. Juli 2025 nicht mehr auf die Microsoft-365-Copilot-App; seit dem 28. Januar 2026 gilt das weltweit. Der Zugriff auf die App lässt sich über die integrierten Apps im Microsoft 365 Admin Center steuern (learn.microsoft.com)
  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (gesetze-im-internet.de)
  • Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es für die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, dass die technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen; eine Überwachungsabsicht des Arbeitgebers ist nicht erforderlich (zuletzt bestätigt durch BAG-Beschluss vom 16. Juli 2024) (efarbeitsrecht.net)
  • Administratoren können im Microsoft 365 Admin Center die von einem Agenten verlangten Berechtigungen und Datenzugriffe einsehen und steuern, welche Agenten zugelassen sind (learn.microsoft.com)

Rechts- und Produktstand Juli 2026. Keine Rechtsberatung. Regulatorische Angaben und Herstellerbezeichnungen ändern sich. Wir prüfen diesen Beitrag quartalsweise nach und weisen das Prüfdatum oben aus.

Wie sieht das bei Ihnen aus?

Der kostenlose Kurz-Scan beantwortet diese Frage für Ihre eigene Umgebung. Er liefert konkrete Zahlen statt allgemeiner Aussagen.